Rechtsformen für Firmengründung Schweiz | GmbH, AG, Einzelfirma, Kollektivgesellschaft
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Rechtsformen im Überblick

Vier Hauptrechtsformen für Ihre Firmengründung in der Schweiz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung - die beliebteste Rechtsform für KMU mit flexibler Struktur.

  • CHF 20'000 Mindestkapital
  • Beschränkte Haftung
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AG

Aktiengesellschaft - ideal für größere Unternehmen und Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt.

  • CHF 100'000 Mindestkapital
  • Hohe Reputation
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Einzelfirma

Die einfachste Rechtsform für Einzelunternehmer - schnell, kostengünstig und unkompliziert.

  • Kein Mindestkapital
  • Einfache Gründung
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Kollektivgesellschaft

Personengesellschaft für mehrere Partner mit gemeinsamer Haftung und Geschäftsführung.

  • Kein Mindestkapital
  • Mehrere Gesellschafter
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Detaillierte Vergleichstabelle

Alle wichtigen Kriterien auf einen Blick

Kriterium GmbH AG Einzelfirma Kollektivgesellschaft
Mindestkapital CHF 20'000 CHF 100'000 - -
Gründungskosten CHF 3'500 - 5'000 CHF 5'500 - 8'000 CHF 500 - 800 CHF 1'000 - 1'500
Haftung Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Unbeschränkt mit Privatvermögen Solidarisch und unbeschränkt
Anzahl Gründer 1 oder mehr 1 oder mehr 1 Person 2 oder mehr
Steuerliche Behandlung Gewinnsteuer + Kapitalsteuer Gewinnsteuer + Kapitalsteuer Einkommenssteuer + Vermögenssteuer Einkommenssteuer bei Gesellschaftern
Buchführungspflicht Doppelte Buchführung Doppelte Buchführung Einfache Buchführung (< CHF 500'000) Doppelte Buchführung
Revisionspflicht Ja (eingeschränkt möglich) Ja (ordentliche Revision) Nein Nein
Gründungsdauer 2-3 Wochen 3-4 Wochen 1-2 Wochen 2-3 Wochen

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Fortschritt 1 von 6

1. Wie viele Personen gründen das Unternehmen?

2. Wie viel Startkapital steht zur Verfügung?

3. Wie wichtig ist Ihnen eine beschränkte Haftung?

4. Welche Art von Geschäft planen Sie?

5. Planen Sie eine Kapitalaufnahme von Investoren?

6. Wie wichtig sind niedrige Gründungskosten?

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GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die beliebteste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen

Vorteile der GmbH

  • Beschränkte Haftung: Gesellschafter haften nur mit ihren Einlagen, Privatvermögen ist geschützt
  • Flexibilität: Freie Gestaltung der Gesellschaftsverträge und Organisationsstruktur
  • Steuervorteile: Möglichkeit der Gewinnthesaurierung und steueroptimierte Ausschüttungen
  • Reputation: Höhere Glaubwürdigkeit bei Kunden und Geschäftspartnern

Nachteile der GmbH

  • Mindestkapital: CHF 20'000 müssen bei Gründung eingezahlt werden
  • Buchführungspflicht: Doppelte Buchführung und Jahresabschluss erforderlich
  • Formalitäten: Notarielle Beurkundung und Handelsregistereintrag notwendig

Rechtliche Anforderungen

Stammkapital

Mindestens CHF 20'000, davon müssen bei Gründung mindestens CHF 10'000 eingezahlt werden.

Gesellschafter

Mindestens ein Gesellschafter, keine Höchstgrenze. Auch juristische Personen können Gesellschafter sein.

Geschäftsführung

Mindestens ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz. Kann auch Gesellschafter sein.

Sitz der Gesellschaft

Muss in der Schweiz sein und im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.

Steuerliche Aspekte

Gewinnsteuer: Je nach Kanton 12-24% auf den Gewinn
Kapitalsteuer: 0.001-0.5% auf dem Eigenkapital
Verrechnungssteuer: 35% auf Dividendenausschüttungen (rückforderbar)

AG - Aktiengesellschaft

Die Rechtsform für größere Unternehmen und Kapitalaufnahme

Vorteile der AG

  • Kapitalaufnahme: Einfache Aufnahme von Investoren durch Ausgabe neuer Aktien
  • Hohe Reputation: Besonders bei internationalen Geschäften und großen Kunden geschätzt
  • Übertragbarkeit: Aktien sind frei übertragbar (außer bei Vinkulierung)
  • Börsengang möglich: Vorbereitung für späteren Börsengang einfacher

Nachteile der AG

  • Hohes Mindestkapital: CHF 100'000 Aktienkapital erforderlich
  • Komplexe Struktur: Verwaltungsrat und Geschäftsleitung erforderlich
  • Revisionspflicht: Ordentliche Revision durch zugelassenen Revisor

Rechtliche Anforderungen

Aktienkapital

Mindestens CHF 100'000, davon müssen bei Gründung mindestens 20% (min. CHF 50'000) eingezahlt werden.

Verwaltungsrat

Mindestens ein Mitglied mit Wohnsitz in der Schweiz. Vertritt die Gesellschaft nach außen.

Geschäftsleitung

Kann vom Verwaltungsrat bestellt werden. Führt die operativen Geschäfte.

Revisionsstelle

Ordentliche Revision durch zugelassenen Revisor bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte.

Gründungsprozess

1
Statuten erstellen

Ausarbeitung der Gesellschaftsstatuten mit allen erforderlichen Angaben

2
Kapitaleinzahlung

Einzahlung von mindestens CHF 50'000 auf Sperrkonto

3
Notarielle Beurkundung

Gründungsversammlung und Beurkundung beim Notar

4
Handelsregistereintrag

Anmeldung beim Handelsregister und Eintragung

Einzelfirma

Die einfachste und kostengünstigste Rechtsform für Einzelunternehmer

Vorteile der Einzelfirma

  • Einfache Gründung: Keine notarielle Beurkundung erforderlich, schnelle Anmeldung
  • Kein Mindestkapital: Sofortiger Start ohne Kapitalanforderungen möglich
  • Geringe Kosten: Niedrigste Gründungs- und laufende Kosten aller Rechtsformen
  • Vollständige Kontrolle: Alleinige Entscheidungsgewalt ohne Partner oder Gesellschafter

Nachteile der Einzelfirma

  • Unbeschränkte Haftung: Vollständige Haftung mit Privatvermögen für Geschäftsschulden
  • Keine Rechtspersönlichkeit: Geschäft und Person sind rechtlich nicht getrennt
  • Begrenzte Wachstumsmöglichkeiten: Schwieriger bei Kapitalaufnahme und Expansion

Rechtliche Anforderungen

Inhaber

Nur natürliche Personen können eine Einzelfirma führen. Juristische Personen sind ausgeschlossen.

Firmenname

Muss den Familiennamen des Inhabers enthalten. Zusätze sind möglich, aber nicht zwingend.

Handelsregistereintrag

Pflicht bei Jahresumsatz über CHF 100'000. Freiwillig auch bei geringerem Umsatz möglich.

Geschäftsführung

Der Inhaber führt das Geschäft persönlich und trägt die volle Verantwortung.

Steuerliche Behandlung

Einkommenssteuer: Geschäftsgewinn wird als Einkommen versteuert
Vermögenssteuer: Geschäftsvermögen wird als Privatvermögen besteuert
Mehrwertsteuer: Pflicht bei Jahresumsatz über CHF 100'000

Kollektivgesellschaft

Personengesellschaft für mehrere Partner mit gemeinsamer Geschäftsführung

Vorteile der Kollektivgesellschaft

  • Kein Mindestkapital: Gründung ohne Kapitalanforderungen möglich
  • Flexible Gewinnverteilung: Freie Vereinbarung der Gewinn- und Verlustverteilung
  • Gemeinsame Führung: Alle Gesellschafter können das Unternehmen vertreten
  • Einfache Struktur: Weniger formelle Anforderungen als bei Kapitalgesellschaften

Nachteile der Kollektivgesellschaft

  • Solidarische Haftung: Alle Gesellschafter haften solidarisch und unbeschränkt
  • Abhängigkeit von Partnern: Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden
  • Auflösung bei Austritt: Gesellschaft löst sich bei Austritt eines Partners auf

Rechtliche Anforderungen

Gesellschafter

Mindestens zwei natürliche oder juristische Personen. Alle sind zur Geschäftsführung berechtigt.

Gesellschaftsvertrag

Schriftlicher Vertrag empfohlen, aber nicht zwingend. Regelt Rechte und Pflichten der Partner.

Firmenname

Muss die Namen aller Gesellschafter oder einen Sachbegriff mit Zusatz "& Co." enthalten.

Handelsregistereintrag

Pflicht bei kaufmännischer Tätigkeit oder Jahresumsatz über CHF 100'000.

Haftungsbestimmungen

Solidarische Haftung: Jeder Gesellschafter haftet für alle Schulden der Gesellschaft
Unbeschränkte Haftung: Haftung mit gesamtem Privatvermögen
Nachschusshaftung: Auch nach Austritt bleibt Haftung für bestehende Schulden

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Häufig gestellte Fragen zu Rechtsformen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wahl der richtigen Rechtsform

Ja, ein Wechsel der Rechtsform ist möglich, aber mit Aufwand und Kosten verbunden. Eine Einzelfirma kann in eine GmbH oder AG umgewandelt werden. Auch die Umwandlung einer GmbH in eine AG ist möglich. Planen Sie daher die Rechtsform sorgfältig.

Das hängt von Ihrem Gewinn und Ihren persönlichen Umständen ab. Bei niedrigen Gewinnen ist oft die Einzelfirma steuerlich günstiger. Bei höheren Gewinnen können GmbH oder AG durch Gewinnthesaurierung Vorteile bieten. Lassen Sie sich individuell beraten.

Nein, Sie benötigen keinen Schweizer Partner. Allerdings muss mindestens ein Geschäftsführer (GmbH) oder Verwaltungsratsmitglied (AG) seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Dies kann auch ein beauftragter Domizilhalter sein.

Grundsätzlich löst sich eine Kollektivgesellschaft bei Austritt eines Partners auf. Es ist jedoch möglich, im Gesellschaftsvertrag Fortsetzungsklauseln zu vereinbaren, die eine Weiterführung mit den verbleibenden Partnern ermöglichen.

Einzelfirma: 1-2 Wochen, Kollektivgesellschaft: 2-3 Wochen, GmbH: 2-3 Wochen, AG: 3-4 Wochen. Die Dauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der Behörden ab.

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